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Worum geht es?

AusGEZahlt-Berlin will das von vielen von uns als ungerecht und nicht mehr nachvollziehbar empfundene System der Rundfunkbeiträge durch ein Volksbegehren beseitigen. Wir wollen ein öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der auf Zwangsbeiträge verzichtet, mit dem Geld seiner Zuschauer sparsam umgeht und sich auf kulturelle Inhalte, frei von politischer Einflussnahme, konzentriert.

Den Hebel zur Veränderung in der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender setzten wir an den Rundfunkstaatsverträgen an. Wir fordern den Berliner Senat mitteles Volksbegehren auf zu handeln und die in den Rundfunkstaatsverträgen aufgeführte Kündigungsmöglichkeit zu nutzen. Weigert sich der Senat und es kommt zu einem Volksentscheid, der erfolgreich ist, sind unsere Regierungsvertreter in Berlin angehalten, eine neue Regelung der Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens zu suchen. Die zu findende Lösung sollte dann auf Freiwilligkeit statt auf Zwang basieren!

Volksentscheid und Volksbegehren in Berlin – So läuft es ab:
Berlin hat ein zweistufiges Verfahren. Vor einem Volksentscheid, der abläuft wie z.B. die Wahlen zum Abgeordnetenhaus oder Bundestag, gibt es ein Volksbegehren. Die Initiatoren müssen zunächst 20.000 Unterschriften sammeln und einen Antrag auf Volksbegehren stellen. Bei Erfolg, wird das Volksbegehren  zugelassen. In einem zweiten Schritt müssen sieben Prozent aller wahlberechtigten Berliner unterschreiben, um ein Volksbegehren zu einem einfachen Gesetz durchzusetzen. Das sind aktuell etwa 170.000 Menschen. Unterschreiben kann man das Volksbegehren dann entweder im Rathaus oder bei unseren Kiezpartnern.
Zum Volksentscheid kommt es, wenn ein Volksbegehren erfolgreich war, das Abgeordnetenhaus aber keine Gesetzesänderung beschließen. Stimmen die Bürger per Volksentscheid für ein Gesetz, gilt es und hat denselben Stellenwert, als wäre es von der gewählten Vertretung beschlossen worden. Der Volksentscheid läuft ab wie eine Wahl. Stimmt die Mehrheit der Bürger – mindestens aber ein Viertel aller Wahlberechtigten für das Gesetz oder die Vorlage, ist sie angenommen.
Aktueller Stand
  • 20.000 Unterschriften 10%

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